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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)

Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2025 (Nds. GVBI. 2025 Nr. 3), des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 16.12.2025 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Edewecht über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) vom 17.12.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 33 vom 20.12.2019) wird wie folgt geändert:

 

                                                                                     § 4 Gebührensätze

Die Gebührensätze betragen

Artikel 2

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.

Edewecht, 16.12.2025

 

Knetemann
Bürgermeisterin