Edewecht als Wirtschaftsstandort

Wir sind eine wirtschaftsfreundliche Gemeinde, die von starkem Wachstum in vielen Bereichen geprägt ist.

Ideale Standortbedingungen

Die Gemeinde Edewecht bietet Ihrem Unternehmen ideale Standortbedingungen in Gewerbe- und Industriegebieten. Die von uns angebotenen Grundstücke verfügen nicht nur über eine ausgezeichnete Infrastruktur in den Bereichen Ver- und Entsorgung sowie Telekommunikation, sondern auch über gute verkehrliche Anbindungen (BAB 28, B 401). Über den Küstenkanal, der als Bundeswasserstraße klassizifiert ist, ist auch ein Zugang zu den europäischen Wasserstraßen gewährleistet.

Luftaufnahme

Unternehmen in Edewecht

Edewecht gilt bereits seit mehreren Jahren als ernährungswirtschaftliches Zentrum in Niedersachsen. Mehrere namhafte Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen haben ihren Standort in Edewecht gewählt und konnten ihre Unternehmen in den vergangenen Jahren stark expandieren.

Edewecht – Eine liebenswerte Gemeinde

Neben den genannten Standortfaktoren ist Edewecht dennoch mit seinen Ortschaften eine liebenswerte und landschaftlich reizvolle Gemeinde im schönen Landschaftspark Ammerland geblieben. Demzufolge gewinnt auch der Fremdenverkehr zunehmend an Bedeutung. Edewecht bietet mit seinen zahlreichen Radwandermöglichkeiten ein ideales Feriendomizil. Die schöne Umgebung wissen aber nicht nur unsere Feriengäste, sondern auch zahlreiche neue Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schätzen, die ihr neues Zuhause in Edewecht gefunden haben.

Niedrige Kosten

Nicht nur die Kosten des Grunderwerbs, sondern auch die Gebühren- und Steuersätze der Gemeinde Edewecht zählen zu den Günstigsten der Region.

Partner der Wirtschaft

Wir in Edewecht verstehen uns als Partner der Wirtschaft und unterstützen ansiedlungswillige Unternehmen nach besten Kräften. Bei uns finden Sie immer Gehör für Ihr Anliegen. Dies wird auch durch die bisherige Ansiedlung zahlreicher Unternehmen bestätigt, wodurch bereits eine große Anzahl von Arbeitsplätzen geschaffen wurde.

Großes Arbeitskräftepotenzial

In Edewecht und Umgebung ist ein großes Arbeitskräftepotential vorhanden. Darüber hinaus zeichnet sich die Gemeinde durch eine äußerst überdurchschnittliche Kaufkraftbindung aus.

LKW - Parkplatz Industriestraße

Entgeltpflichtiger LKW – Parkplatz Industriestraße
Öffnungszeiten: täglich von 0.00 – 24.00 Uhr

Platzordnung

  • Auf dem gesamten LKW – Parkplatz gilt die StVO.
  • Die Benutzung des Parkplatzes ist entgeltpflichtig. Das Entgelt wird pauschal für je angefangene 24 Stunden erhoben und ist sofort nach dem Abstellen des LKW fällig.
  • Das Parkticket ist gesichert und von außen gut lesbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
  • Der Parkplatz ist ausschließlich für das Parken von LKW vorgesehen. Das Parken ohne besondere Berechtigung hat nur auf den gekennzeichneten Parkflächen mit den Nummern 1 bis 10 zu erfolgen.
  • Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, insbesondere bei Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl des Kraftfahrzeuges sowie für entstehende Schäden beim Umsetzen oder Abschleppen unberechtigt und/oder falsch parkender Fahrzeuge, wird durch den Betreiber nicht gehaftet.
  • Das Verwenden von offenem Feuer, Betanken, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten, längeres laufen lassen des Motors, das Abstellen nicht zugelassener oder defekter Fahrzeuge, sowie das Abstellen von Anhängern und allen sonstigen Gegenständen sind nicht gestattet.
  • Die Nutzung des Sanitärcontainers ist für Fahrzeugführer sowie Begleitpersonen kostenlos, sofern sie durch einen Parkausweis die berechtigte Nutzung des Stellplatzes nachweisen können. Für die Nutzung der Duschen wird eine Gebühr erhoben.
  • Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Etwaige Beschädigungen werden auf Kosten des Parkers beseitigt.
  • Die Reinigung des Parkplatzes und der sanitären Einrichtungen erfolgt durch den Eigentümer, jedoch sind Verunreinigungen, die der Nutzer zu verantworten hat, unverzüglich durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist der Eigentümer berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Parkers beseitigen zu lassen.
  • Verkehrs- oder verbotswidrig geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.