Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und den Bebauungsplan Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Eine erste öffentliche Auslegung der Planungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis einschließlich 19. März 2019 stattgefunden. Ziel der Planungen ist weiterhin die Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten des dortigen Gewerbebetriebes, zur Bereitstellung gewerblicher und gemischter Bauflächen sowie einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ am Jeddeloher Damm in Kleefeld. Aufgrund inhaltlicher Änderungen der Planentwürfe ist eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.

Die Geltungsbereiche der Planungen sind identisch und ergeben sich aus der anliegenden Zeichnung.

Die Entwürfe zur erneuten öffentlichen Auslegung der oben genannten Planungen liegen zusammen mit den Begründungen und den Umweltberichten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 22. Juli 2019 bis einschließlich 21. August 2019 im Rathaus der Gemeinde Edewecht -Zimmer 223-, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, öffentlich aus. Während dieser Frist können zu den geänderten Teilen der Planung erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Bezüglich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es liegen folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen zu den geänderten Teilen der Planung zur Einsichtnahme vor:

– Begründungen und Umweltberichte einschließlich Anlagen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 195 „Westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“
– Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 195 „Westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ der Gemeinde Edewecht vom Ingenieurbüro itap GmbH, Oldenburg, Projekt Nr.: 3309-18-d-hi, 12. Juni 2019
– Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 195 „Westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“

Aus diesen Unterlagen sind zu den geänderten Teilen der Planung folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter; Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern; Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung; Aussagen über Maßnahmen, die zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen getroffen werden (Pflanzgebote, Festsetzung von Maßnahmenflächen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Flora und Fauna); Ermittlung des durch die Planung ausgelösten Kompensationsbedarfes nach dem Bewertungsmodell des Niedersächsischen Städtetages und Ausgleich des Defizits); Aussagen zu Folgenutzung und Kompensation aus Torfabbau; Aussagen zu Kompensationsanforderungen aus erteilten Baugenehmigungen; Aussagen zu Bestandserfassung und Eingriffsbewertung (Flora und Fauna) über das Plangebiet hinaus; Auswirkungen der Planung auf benachbarte Flächen mit dem Entwicklungsziel Hochmoorregeneration; Hinweise zu Pflanzlisten; Aussagen zum Waldabstand; Aussagen zur Ersatzaufforstung und zu Ersatzanpflanzungen; Auswirkungen auf Naherholungswert; Auswirkungen auf landwirtschaftliche Tierhaltung
(Quellen: Umweltberichte zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 195, Stellungnahmen des Landkreises Ammerland, des BUND, der Niedersächsischen Landesforsten – Forstamt Neuenburg, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Forstamt Weser-Ems, Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern).

Aussagen zu Verkehrslärm und Gewerbelärm; passivem Schallschutz in Bezug auf Verkehrslärm; Gliederung der gewerblichen Bauflächen durch Lärmkontingente; Datengrundlage und Systematik des Schallgutachtens; allgemeine Verkehrsproblematik
(Quellen: Schalltechnisches Gutachten des Büro itap GmbH, Oldenburg, Stellungnahmen des Landkreises Ammerland, des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Oldenburg, Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern).

Aussagen zu Staubbelastung und Vibrationen aus dem Plangebiet aufgrund dort zukünftig zulässiger Anlagen
(Quellen: Stellungnahme BUND, Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern)

Die in Bezug auf die Planungen verwendeten technischen Regelwerke (TA Lärm, DIN 18005-1, DIN-ISO 9613-2, RLS-90, DIN 45691, DIN 4109-1, DIN 4109-2, Europäische Norm EN 752, DWA-A 118) liegen ebenfalls aus und können während des o.g. Zeitraumes eingesehen werden.

Die Planunterlagen können während des o. g. Zeitraums auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Bürgerservice & Politik → Virtuelles Rathaus → Interaktive Planungsbeteiligung) eingesehen werden.

P. Lausch
Bürgermeisterin

Downloads

bekanntmachung.pdf

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.