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2. Änderung der Hauptsatzung

                                                                                               Zweite Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Edewecht vom 29.03.2022 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 28.06.2022.

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111) hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 18. September 2023 nachstehende Satzung beschlossen.

                                                                                                        § 9a
                                               Teilnahme an Sitzungen durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik

  • Abgeordnete, ausgenommen die oder der Vorsitzende der Vertretung, können an Sitzungen der Vertretung im Rathaussaal durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen.
  • Die Teilnahme an Sitzungen durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik ist der Verwaltung spätestens 24 Stunden vor der entsprechenden Sitzung anzuzeigen.
  • Sind auf der Tagesordnung Wahlen im Sinne des § 67 NKomVG, geheime Abstimmungen nach § 66 Abs. 2 NKomVG oder Beratungen von Angelegenheiten, zu deren Geheimhaltung die Kommune nach § 6 Abs. 3 Satz 1 NKomVG verpflichtet ist, vorgesehen, so ist eine Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik unzulässig.
  • Anhörungen nach § 62 Abs. 2 NKomVG können durch Zuschaltung der anzuhörenden Person per Videokonferenztechnik durchgeführt werden.
  • Die oder der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung durch namentliche Nennung für das Protokoll fest, welche Abgeordneten durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen. Die zugeschalteten Abgeordneten stimmen nach namentlichem Aufruf durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden ab.
  • Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Sitzungen des Hauptausschusses und der Ausschüsse entsprechend.
  • Eine aktive Teilnahme von Zuschauenden, bspw. im Rahmen einer Einwohnerschaftsfragestunde, ist nicht zulässig.

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Edewecht in Kraft.

Edewecht, den 18. September 2023

 

Rolf Torkel
Erster Gemeinderat