23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 155 „Museum Portsloge“ in Portsloge
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 155 „Museum Portsloge“ in Portsloge beschlossen. Ziel der Planungen ist die Rückführung des überplanten Bereichs mit einem Sondergebiet zum Außenbereich nach § 35 BauGB.
Die Geltungsbereiche der Planungen ergeben sich aus der nachfolgenden Zeichnung:
23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 155 „Museum Portsloge“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht billigte in seiner Sitzung am 26.10.2020 den zur Auslegung bestimmten Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie den Entwurf für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 155 „Museum Portsloge“ in Portsloge.
Die Bauleitplanungen liegen zusammen mit den Begründungen und den Umweltberichten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 28. Juni 2021 bis 02. August 2021 im Rathaus der Gemeinde Edewecht -Zimmer 230-, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Arten Umweltbezogener Informationen
Schutzgut | Art der Information |
Boden | Umweltberichte – Ausführung zur Bodenbeschaffenheit; Stellungnahmen des Landkreises Ammerland – Umweltbericht erforderlich |
Wasser | Umweltberichte – Ausführung zu Oberflächengewässern; Stellungnahmen der OOWV – keine Informationen; Stellungnahmen der EWE Wasser GmbH – keine Informationen |
Klima und Luft | Umweltberichte – Ausführung zum Klimatoptyp, Kompensationsmaßnahmen; Stellungnahmen des Landkreises Ammerland – Umweltbericht erforderlich |
Landschaftsbild | Umweltberichte – Auswirkungen auf das Landschaftsbild |
Biotope | Umweltberichte – Ausführung zu Biotoptypen und zur Artenzusammensetzung |
Schutzgebiete | Umweltberichte – Ausführungen zu Erhaltungszielen und Schutzzwecken |
Emmissionen | Umweltberichte – Ausführungen zu Auswirkungen durch die Planung; Stellungnahmen des Landkreises Ammerland – Umweltbericht erforderlich |
Pflanzen und Tiere | Umweltberichte – Ausführungen zu Arten- und Lebensgemeinschaften |
Verkehr | Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – keine Informationen |
Während dieser Frist können Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der abschließenden Beschlussfassung über die Bauleitpläne durch den Rat unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 s Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung) eingesehen werden.
P. Lausch
Bürgermeisterin