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28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 202
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fachmarktzentrum Ortsmitte“ in
Edewecht

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Durchführung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 202 „Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Fachmarktzentrum Ortsmitte“ in Edewecht beschlossen. Ziel der Planungen ist die Entwicklung eines Fachmarktzentrums am großflächigen Einzelhandelsstandort im Bereich Bahnhofstraße/Grubenhof.

Die Geltungsbereiche der Planungen ergeben sich aus den nachfolgenden Zeichnungen:

28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013

Bebauungsplan Nr. 202 „Fachmarktzentrum Ortsmitte“

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) führt die Gemeinde Edewecht zu den oben genannten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu liegen die Vorentwurfsunterlagen zur 28. Flächennutzungsplanänderung 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 202 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fachmarktzentrum Ortsmitte“ ab sofort bis einschließlich zum 12.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.

Die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) eingesehen werden.

 

Petra Knetemann
Bürgermeisterin