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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 204 „Gewerbegebiet Westerscheps“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Durchführung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 204 „Gewerbegebiet Westerscheps“ in Westerscheps auf dem Gelände der ehemaligen Entenfarm Wichmann beschlossen. Ziel der Planungen ist die Vorbereitung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in Westerscheps. Im nördlichen Teil des Plangebietes soll im Übergang zur freien Landschaft eine Fläche für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen werden.

Die Geltungsbereiche der Planungen sind identisch und ergeben sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 204 „Gewerbegebiet Westerscheps“

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) führt die Gemeinde Edewecht zu den oben genannten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen zur 31. Flächennutzungsplanänderung 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 204 „Gewerbegebiet Westerscheps“ ab sofort bis einschließlich zum 20. Oktober 2023 im Internet unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Planunterlagen während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.

Neben der Einsichtnahme wird Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe einer Stellungnahme während der Veröffentlichungsfrist gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

 

P. Knetemann
Bürgermeisterin