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33. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 205 „Sondergebiet Solarpark Brombeerweg“ in Jeddeloh I

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 27.08.2024 beschlossen, zu den Entwürfen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und des Bebauungsplans Nr. 205 „Sondergebiet Solarpark Brombeerweg“ in Jeddeloh I, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel der Planungen ist, für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage („Solarpark“) im Bereich des Brombeerweg in Jeddeloh I, durch Ausweisung eines Sondergebietes die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierfür ist eine 33. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchzuführen und der Bebauungsplan Nr. 205 „Sondergebiet Solarpark Brombeerweg“ aufzustellen. Die Geltungsbereiche der Planungen sind identisch und ergeben sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

Die Entwürfe der oben genannten Planungen werden zusammen mit den Begründungen und den Umweltberichten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe unten) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Zeit vom

09. September bis einschließlich zum 11. Oktober 2024

im Internet unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) veröffentlicht. Als zusätzliches Angebot liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, in dieser Zeit öffentlich aus und können dort während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden.

Auf folgendes wird hingewiesen:

  • Während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
  • Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über das Portal zur Planungsbeteiligung unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den Planungen liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor: Landkreis Ammerland (Hinweis auf Erfordernis von Kartierung und Umweltbericht, konkrete Festlegung der Eingrünung, Einzäunung, Landwirtschaftliche Nutzung mit Auflagen, Abstände zu Gewässern, Geräusch- und elektromagnetische Immissionen, Blendwirkung nicht zu erwarten)

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Auswirkung von Wiedervernässung/ Reduzierung der Entwässerung prüfen, agrarstrukturell keine Bedenken)

Ammerländer Wasseracht (Einhalten von Mindestabständen, Freihaltung eines Räumstreifens für die maschinelle Gewässerunterhaltung)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hinweis auf Bodenschutz der teilweise kohlenstoffreichen Böden, Hinweis zu Möglichkeiten der Wiedervernässung, Vermeidung von Bodenverdichtungen und Versiegelungen)

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Minimierung von Bodeneigriffen auf dem Flurstück 64)

Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern (Hinweis auf Wiedervernässung, Schutz und Erhalt kohlenstoffhaltiger Böden, Möglichkeit einer maschinellen Vegetationspflege bzw. Flächenbewirtschaftung)

Die vorgenannten Stellungnahmen beinhalten gleichzeitig umweltbezogene Informationen zu den dort genannten Themenbereichen.

An weiteren umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Landes-Raumordnungsprogramm Regionales Raumordnungsprogramm 1996, Landschaftsrahmenplan 2021, Flächennutzungsplan 2013 der Gemeinde Edewecht, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP), Biotoptypen- und Faunistische Kartierung, Bodenuntersuchung Einschätzungsuntersuchung zur Wiedervernässung, Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern, Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung mit Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

Ferner werden Aussagen getroffen über Maßnahmen, die zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen erfolgen (Erhaltungs- und Pflanzgebote, Bewirtschaftungs– und Entwicklungsmaßnahmen, artenschutzrechtlicher Ausgleich).

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

P. Knetemann
Bürgermeisterin

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.