Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat bereits in seiner Sitzung am 13.02.2023 die Durchführung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 205 „Sondergebiet Solarpark Brombeerweg“ in Jeddeloh I beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse zu diesen Bauleitplanungen werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.02.2024 wurde nunmehr beschlossen, zu den Planungen auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Ziel der Planungen ist, für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage („Solarpark“) im Bereich des Brombeerweg in Jeddeloh I, durch Ausweisung eines Sondergebietes die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierfür ist eine 33. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchzuführen und der Bebauungsplan Nr. 205 „Sondergebiet Solarpark Brombeerweg“ aufzustellen.
Die Geltungsbereiche dieser Planungen sind identisch und ergeben sich aus den nachfolgenden Zeichnungen:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde Edewecht zu den oben genannten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen zur 33. Flächennutzungsplanänderung 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 205 „Sondergebiet Solarpark Brombeerweg“ ab sofort bis einschließlich zum 18.03.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
P. Knetemann
Bürgermeisterin