Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 beschlossen, zu dem Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Mit der Planung soll die Voraussetzung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Osterscheps geschaffen werden.
Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der nachfolgenden Zeichnung: 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013:
Der Entwurf der oben genannten Planung wird zusammen mit der Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe unten) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Zeit vom
25. Juli 2024 bis einschließlich zum 26. August 2024
im Internet unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) veröffentlicht. Als zusätzliches Angebot liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, in dieser Zeit öffentlich aus und können dort während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Auf folgendes wird hingewiesen:
- Während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über das Portal zur Planungsbeteiligung unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bezüglich der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.
Zu der Planung liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
Landkreis Ammerland (Erfordernis der Kompensation des Eingriffs in Natur- und Landschaft sowie ggf. Beantragung von wasserrechtlichen Genehmigungen/Erlaubnissen)
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr-Geschäftsbereich Oldenburg (Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für die neue Zufahrt)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hinweis auf Durchführung von geotechnischen Baugrunderkundungen/-untersuchungen sowie die Erstellung eines geotechnischen Berichts)
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (Keine Bedenken gegen die Planungen, wenn Versorgungsanlagen des OOWV weder freigelegt, überbaut, bepflanzt noch sonst in ihrer Funktion gestört werden, Hinweise zur Einhaltung von Mindestabständen bei Versorgungsleitungen, Bauwerken und Fremdanlagen sowie Anforderungen an Schutzstreifen, Hinweise zur Platzierung eines Übungshydranten)
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Es kann nicht unterstellt werden, dass keine Kampfmittel im Planungsbereich vorliegen)
Ammerländer Wasseracht (Keine Bedenken gegen die Planung, wenn die Hinweise zur hydraulischen Leistungsfähigkeit des von der Planung betroffenen Verbandsgewässers sowie Hinweise zu den satzungsmäßigen Abstandsregeln zu Verbandsgewässern und die Möglichkeiten zur vermutlich erforderlichen Kompensation im und am Verbandsgewässer durch Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung (Aufweitung, seitliches Abflachen, etc.) überprüft werden).
Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (Hinweis zur Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs)
EWE Netz GmbH (Hinweise zur Erschließungsplanung)
EWE Wasser GmbH (Hinweise zu Anforderungen der Abwasserbeseitigung)
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Hinweis zu evtl. vorliegenden archäologischen Bodenfunden)
Bundesnetzagentur (Hinweis auf räumlichen Zusammenhang zum Erdkabeltrassenkorridor des Vorhabens Korridor B von Amprion)
Ordnungsamt Gemeinde Edewecht (Hinweise zur Installation von Hydranten)
Amprion GmbH (Hinweis das Änderung des Flächennutzungsplanes dem Korridor B Vorhaben nicht entgegensteht, da sich die Planänderung im alternativen Trassenkorridor befindet)
Die vorgenannten Stellungnahmen beinhalten gleichzeitig umweltbezogene Informationen zu den dort genannten Themenbereichen. An weiteren umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Regionales Raumordnungsprogramm 1996, Landschaftsrahmenplan 2021, Flächennutzungsplan 2013 der Gemeinde Edewecht, Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Wasser, Luft/Klima, Landschaftsraum und Bild, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen. Ferner erfolgen Aussagen über Maßnahmen, die zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen getroffen werden (Abstimmung des Maßes der Versiegelung auf das vorhabenbezogene notwendige Erfordernis, allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung nachteiliger Umweltwirkungen) und über die Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen (Ermittlung des durch die Planung ausgelösten Kompensationsbedarfes nach dem Bewertungsmodell des Niedersächsischen Städtetages und Ausgleich des Defizits im „Flächenpool Fintlandsmoor“).
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
P. Knetemann
Bürgermeisterin