Die vom Rat der Gemeinde Edewecht am 16. Dezember 2024 beschlossene 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 ist vom Landkreis Ammerland, Westerstede, mit Verfügung vom 14. Mai 2025 (Az.: 63-E-36.F-Pl.Ä./2024), genehmigt worden.
Der nachfolgenden Zeichnung kann der Geltungsbereich der Änderung entnommen werden:

Die Genehmigung des Landkreises wird gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr Osterscheps“ wirksam.
Jedermann kann den Plan, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Edewecht – Zimmer 230 -, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, einsehen. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Edewecht unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Vorschrift begründen soll, ist darzulegen.
Edewecht, den 03.06.2025
Knetemann