Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Durchführung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss zu dieser Bauleitplanung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Ziel der Planungen ist, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr in Osterscheps, durch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierfür ist eine 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchzuführen.
36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 in Osterscheps
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) führt die Gemeinde Edewecht zu der oben genannten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 ab sofort bis einschließlich zum 19. April 2024 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Knetemann
Bürgermeisterin