Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat bereits in seiner Sitzung am 25.02.2025 die Durchführung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 211 „Solarpark Jenseits der Vehne“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO in Jeddeloh I beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse zu diesen Bauleitplanungen werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.06.2025 wurde nunmehr beschlossen, zu den Planungen auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Ziel der Planungen ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ zur bauleitplanerischen Vorbereitung der Errichtung eines Solarparks auf einer Fläche von rd. 18 ha mit einer Leistung von 18 MWp. Die Ausweisung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamträumlichen Konzeptes „Freiflächenphotovoltaik“ und der hierzu beschlossenen Planungsempfehlungen der Gemeinde Edewecht. Auf den dafür geeigneten Teilflächen des Plangebietes sind zusätzlich Maßnahmen zur Steigerung des Feuchtegrades (Teilvernässung) vorgesehen.
Die Geltungsbereiche der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und des Bebauungsplanes Nr. 211 „Solarpark Jenseits der Vehne“ sind identisch und ergeben sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde Edewecht zu den oben genannten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen zur 42. Flächennutzungsplanänderung 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 211 „Solarpark Jenseits der Vehne“ ab sofort bis einschließlich zum 01.09.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
P. Knetemann
Bürgermeisterin