Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 die Durchführung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 214 „Südl. Rosmarinweg“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO in Portsloge beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse zu diesen Bauleitplanungen werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.03.2026 wurde außerdem beschlossen, zu den Planungen auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Ziel der Planungen ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zur bauleitplanerischen Vorbereitung der Entwicklung eines neuen Wohngebietes südlich des Rosmarinweges. Vorgesehen ist die Errichtung von Geschosswohnungen sowie Reihenhäusern zur Deckung der steigenden Nachfrage nach verdichtetem Wohnraum sowie Miet- und Eigentumswohnungen. Die verkehrlichen Auswirkungen wurden im Rahmen eines Verkehrsgutachtens untersucht und in der Planung berücksichtigt.
Die Geltungsbereiche der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und des Bebauungsplanes Nr. 214 „Südl. Rosmarinweg“ ergeben sich aus den nachfolgenden Zeichnungen:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde Edewecht zu den oben genannten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen zur 45. Flächennutzungsplanänderung 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 214 „Südl. Rosmarinweg“ ab sofort bis einschließlich zum 29.05.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Knetemann
Bürgermeisterin