Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 21.04.2026, nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 14.04.2026, beschlossen, zu den Entwürfen der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und des Bebauungsplans Nr. 200 „Gewerbe nördlich der Oldenburger Straße“ in Nord Edewecht II, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes zur bauleitplanerischen Sicherung der gewerblichen Entwicklungsziele der Gemeinde Edewecht entsprechend des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 2016. Die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 wird im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 200 „Gewerbe nördlich der Oldenburger Straße“ liegt nunmehr als Entwurf vor.
Die Geltungsbereiche der Planungen sind identisch und ergeben sich aus der nachfolgenden Zeichnung:
Die Entwürfe der oben genannten Planungen werden zusammen mit den Begründungen und den Umweltberichten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe unten) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11. Mai bis einschließlich zum 12. Juni 2026
im Internet unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) veröffentlicht. Als zusätzliches Angebot liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, in dieser Zeit öffentlich aus und können dort während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Auf folgendes wird hingewiesen:
- Während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über das Portal zur Planungsbeteiligung unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den Planungen liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor: Landkreis Ammerland (Erforderlichkeit eines Umweltberichtes, Erforderlichkeit eines Entwässerungskonzeptes, Hinweis auf hydraulische Belastung eines Verbandsgewässers und bestehende Böschungsabrutschungen, Vermeidung einer Verschärfung der Abflusssituation, Empfehlung zur Minimierung des Versiegelungsgrades sowie Verwendung wasserdurchlässiger Bauweisen, Hinweis zur Einhaltung der Immissionswerte, Prüfung von Abschirmmaßnahmen zur Minderung von Immissionen)
LWK Niedersachsen: (Hinweis auf Einhaltung der Geruchsimmissionswerte nach TA-Luft, Erforderlichkeit eines Umweltberichtes, Erforderlichkeit der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes)
Ammerländer Wasseracht: (Hinweis auf begrenzte hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer, Hinweis auf Gefahr erhöhter Oberflächenwasserabflüsse und Verschärfung des Abflusses, Erforderlichkeit eines Entwässerungskonzeptes, Hinweis auf bestehende Böschungsabrutschungen, Hinweis auf stoffliche Belastung der Gewässer durch Niederschlagswasser)
HanseWasser Bremen GmbH: (Hinweis auf bereits stark ausgelastetes Kanalnetz, Erforderlichkeit einer hydraulischen Überprüfung des Netzes)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: (Erforderlichkeit eines Umweltberichtes und einer Bodenfunktionsbewertung, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Neuversiegelung, Hinweis auf empfindliche Böden gegenüber Bodenverdichtung im Plangebiet, Erhaltung kohlenstoffreicher Böden als Kohlenstoffspeicher, Ausgleich der Bodenfunktionen durch geeignete Kompensationsmaßnahmen)
Nds. Landesamt für Denkmalpflege: (Hinweis auf moorarchäologisch sensiblen Bereich)
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung: (Hinweis auf potenzielle Belastung durch Kampfmittel im Boden, Erfordernis regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen bei Bodeneingriffen)
Ordnungsamt Gemeinde Edewecht: (Empfehlung zur Installation eines zusätzlichen Hydranten)
Die vorgenannten Stellungnahmen beinhalten gleichzeitig umweltbezogene Informationen zu den dort genannten Themenbereichen.
An weiteren umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Landes-Raumordnungsprogramm Regionales Raumordnungsprogramm 1996, Landschaftsrahmenplan 2021, Flächennutzungsplan 2013 der Gemeinde Edewecht, Biotoptypenkartierung, Geruchsimmissionsschutzgutachten, Schalltechnisches Gutachten, Oberflächenentwässerungskonzept, Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Luft und Klima, Boden, Grund- und Oberflächengewässer, Arten und Lebensgemeinschaften, Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern, kumulative Auswirkungen mit anderen Maßnahmen, Gefährdung der Planung durch Katastrophen und Unfällen, Anfälligkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels.
Ferner werden Aussagen getroffen über Maßnahmen, die zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen erfolgen.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Knetemann
Bürgermeisterin