In seiner Sitzung am 25.06.2019 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 128 in Friedrichsfehn im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) eine 6. Änderung durchzuführen.

Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte geschaffen werden. Da es sich hierbei um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der anliegenden Zeichnung.

In seiner Sitzung am 25.06.2019 hat der Verwaltungsausschuss gleichzeitig beschlossen, den Entwurf des der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung findet in der Zeit vom 24. Juli 2019 bis einschließlich zum 23. August 2019 statt. Die Planunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 223, während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Während der oben genannten Frist kann sich dort jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu der Planung äußern. Insbesondere können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den abschließenden Beschlussfassungen über die Planung durch den Rat unberücksichtigt bleiben.

Da die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Planunterlagen können in der oben genannten Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Bürgerservice & Politik → Virtuelles Rathaus → Interaktive Planungsbeteiligung) eingesehen werden.

P. Lausch

BürgermeisterinDownloadsbebauungsplan_128_6._nderung_ffentliche_auslegung_.pdf

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.