Weitere Neuigkeiten

9.Mai.2025
Sperrung rund um den Edewechter Marktplatz ab dem 12. Mai 2025
8.Mai.2025
STADTRADELN 2025 vom 18.05 bis 07.06 – Wettbewerb für mehr Radverkehr, Klimaschutz und Lebensqualität
8.Mai.2025
Informationen zum Eichenprozessionsspinner
7.Mai.2025
Wohnmobilstellplatz im Mai gesperrt
7.Mai.2025
Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung

6. Abwassergebührenänderungssatzung

Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat
der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 13.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung vom 17.12.2007 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 42 vom 21.12.2007), zuletzt geändert durch die Satzung vom 14.12.2021 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 27 vom 17.12.2021), wird wie folgt geändert:

§ 4 Gebührensatz

(1) Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwassermenge 1,80 Euro.
(2) Der in der Abwassergebühr enthaltene verschmutzungsabhängige Gebührenanteil beträgt je m³ Abwasser 0,72 Euro.

§ 5 Starkverschmutzungszuschlag

(1) Bei Überschreitung mindestens eines Grenzwertes nach Abs. 2 wird ein Zuschlag (Z) in €/m³ auf die gesamte, im Erhebungszeitraum eingeleitete Abwassermenge nach folgender Formel erhoben:

Sollte sich aus der Berechnung für einen Schadwert (A, B oder C) ein negativer Betrag ergeben, so wird für diesen Betrag der Wert Null angesetzt.


Artikel 2

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.


Edewecht, 13.12.2022
Gemeinde Edewecht

 

Knetemann
Bürgermeisterin