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Rathaus auch am 27. Dezember geschlossen
17.Dezember.2024
8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung

7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung

(7. Abwassergebührenänderungssatzung)

Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung vom 17.12.2007 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 42 vom 21.12.2007), zuletzt geändert durch die Satzung vom 13.12.2022 (Amtsblatt für die Gemeinde Edewecht Nr. 39 vom 21.12.2022), wird wie folgt geändert:

 § 3 Ablesegebühr

(2)    Für die Ablesung des Wasserzählers nach Abs. 1 erhebt die Gemeinde eine Ablesegebühr in Höhe von 32,00 € je abzulesenden Wasserzähler.

§ 4 Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwassermenge 1,82 Euro.

Artikel 2

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Edewecht, 13.12.2023
Gemeinde Edewecht

Knetemann
Bürgermeisterin

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.