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8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung

(8. Abwassergebührenänderungssatzung)

Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.02.2024 (Nds. GVBI. 2024 Nr. 9), des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 16.12.2024 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung vom 17.12.2007 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 42 vom 21.12.2007), zuletzt geändert durch die Satzung vom 12.12.2023 (Amtsblatt für die Gemeinde Edewecht Nr. 53 vom 15.12.2022), wird wie folgt geändert:

§ 4 Gebührensatz

(1) Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwassermenge 1,86 Euro.

(2) Der in der Abwassergebühr enthaltene verschmutzungsabhängige Gebührenanteil beträgt je m³ Abwasser 0,74 Euro.

§ 5 Starkverschmutzungszuschlag

(1) Bei Überschreitung mindestens eines Grenzwertes nach Abs. 2 wird ein Zuschlag (Z) in €/m³ auf die gesamte, im Erhebungszeitraum eingeleitete Abwassermenge nach folgender Formel erhoben:

Sollte sich aus der Berechnung für einen Schadwert (A, B oder C) ein negativer Betrag ergeben, so wird für diesen Betrag der Wert Null angesetzt.

Artikel 2

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.

Edewecht, 16.12.2024
Gemeinde Edewecht

Knetemann
Bürgermeisterin