Aufgrund der neuen Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) entfällt ab dem 03.04.2022 die 3G-Regelung für Beherbergung. Dementsprechend ist für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes kein Impf-, Genesenen- oder tagesaktueller Testnachweis mehr vorzulegen.