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Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde- Cloppenburg – Merzen

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conne- forde- Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 1: Umspannwerk (UW) Conne- forde – Mast 46, Höhe Kayhauserfeld/ Düwelhoopsmoor sowie Rückbau der bestehen- den 220-kV-Leitung von Conneforde Mast 1 bis Mast 53

Mit Planfeststellungsbeschluss (Beschluss) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 21.10.2022 – 4123-05020-83 ist der Plan für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 1: Umspannwerk (UW) Conneforde – Mast 46, Höhe Kayhauserfeld/Düwelhoopsmoor sowie den Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung von Conneforde Mast 1 bis Mast 53 gemäß den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.

Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Zeit vom

29.11.2022 bis zum 12.12.2022 (einschließlich)

unter dem Titel „380-kV-Ltg CCM Abschnitt 1 UW Conneforde bis Mast 46“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, (Ansprechpartnerin: Frau Haase, Tel. 04405-916 2300, E-Mail: haase@edewecht.de), während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesehen werden. Abweichend kann unter der genannten Rufnummer auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme in die Planunterlagen vereinbart werden. Es ist erforderlich, Termine für die Einsichtnahme zu vereinbaren.

Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „380-kV-Ltg CCM Abschnitt 1 UW Conneforde bis Mast 46“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Eine Einsichtnahme in den Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und den festgestellten Plan ist während des oben genannten Auslegungszeitraums auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, möglich.

Der Beschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht (www.edewecht.de) eingesehen werden.

P. Knetemann
Bürgermeisterin