Seit dem 01.01.2022 sieht § 3 a der Niedersächsischen Bauordnung vor, dass baurechtliche Verfahren bis spätestens zum 01.01.2024 ausschließlich auf elektronischem Wege einzuleiten sind.
Bereits zum 01.07.2023 werden Abbruchanzeigen, Baumitteilungen und alle separaten Anträge auf Erteilung einer Ausnahme, Befreiung oder Abweichung nur noch in elektronischer Form entgegengenommen. Die übrigen für die elektronische Kommunikation vorgesehenen Verfahren, also insbesondere Bauanträge und Bauvoranfragen, werden zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich zum Jahreswechsel, umgestellt.
Für die gesetzlich erforderliche elektronische Antragstellung steht nunmehr ausschließlich das Internetportal:
zur Verfügung.
Dort können dann auch die Bearbeitungsstände dieses Verfahrens online eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Edewecht keine in Papierform eingehenden Anträge, Anzeigen oder Mitteilungen mehr entgegennehmen wird, da die NBauO bereits seit dem 01.01.2022 festgelegt hat, dass die Anträge bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Ammerland, einzureichen sind.
Auf dem Portal bauamtonline.ammerland.de wurden bereits entsprechende Antworten auf die häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Diese finden Sie auf der Startseite oben rechts unter der Schaltfläche „Häufig gestellte Fragen/FAQs“. Sollten weitere, technische Fragen bestehen, stehen Frau Köhnke unter 04488/562300 und Herr Weidemann unter 04488/562310 gerne zur Verfügung.