Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG
Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, PFA 2: Mast 46 Höhe Kayhauserfeld/Düwelshoopsmoor – Mast 111 Höhe Letherfeld/Beverbruch
Mit Planfeststellungsbeschluss (Beschluss) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 10.11.2023 – Aktenzeichen 4111-05020-86 ist der Plan für das Planfeststellungsverfahren „380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, PFA 2: Mast 46 Höhe Kayhauserfeld/Düwelshoopsmoor – Mast 111 Höhe Letherfeld/Beverbruch“ gemäß den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Zeit vom
27.11.2023 bis zum 11.12.2023 (einschließlich)
unter dem Titel „380-kV-Ltg CCM PFA 2“ auf der Internetseite der NLStBV
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Gemeinde Edewecht, Sachgebiet Bauverwaltung, Raum Z 230, Rathausstraße 7 in 26188 Edewecht, während der Dienststunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden. Diese kann telefonisch unter den Nummer 04405-9162300 oder 04405-9162301 sowie unter den E-Mail-Adressen knorr@edewecht.de oder haase@edewecht.de erfolgen. Die Einsichtnahme während der Dienststunden ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich.
Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „380-kV-Leitung CCM PFA 2 Mast 46 – Mast 111“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.
Der Beschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht (https://edewecht.de) eingesehen werden.
24.11.2023, gez. P. Knetemann
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Datum, Unterschrift
Gemeinde Edewecht
Die Bürgermeisterin