Weitere Neuigkeiten

20.Dezember.2024
Edewechter Klimabonus 2025 – Antragsstellung ab dem 03.02.2025 möglich. Virtuelle Ofenakademie startet ab sofort
19.Dezember.2024
Neue Hebesätze für die Grundsteuer
19.Dezember.2024
Satzung der Gemeinde Edewecht zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke
17.Dezember.2024
Rathaus auch am 27. Dezember geschlossen
17.Dezember.2024
8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung

Edewechter Klimabonus 2024 – Antragsstellung ab dem 17.01.2024 möglich

Die Gemeinde Edewecht fördert im Jahr 2024 wieder private Klimaschutzmaßnahmen sowie erstmals auch Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit insgesamt 100.000,- Euro. Ziel des Förderprogramms ist die möglichst unmittelbar wirksame Senkung der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen in den privaten Haushalten sowie die Rückhaltung von Regenwasser, um klimawandelbedingten Starkregen- und Dürrereignissen zu begegnen.

Förderanträge sind ab dem 17.01.2024 möglich. Alle Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie bereits jetzt auf der Portalseite www.edewecht.de/klimabonus.

Der Klimabonus 2024 wurde inhaltlich überarbeitet und um neue Themen ergänzt. Insgesamt gibt es 2024 sieben verschiedene Fördergegenstände in den folgenden drei Förderschwerpunkten:

  1. Regenerative Energieerzeugung und Energieeffizienz
  2. Beratung
  3. Klimaanpassung und Biodiversität

Im Förderschwerpunkt I wird die Förderung von steckerfertigen Solaranlagen fortgeführt, jedoch wird die Zuwendungsberechtigung auf Mieterinnen und Mieter sowie neu auf Vermieter beschränkt. Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit sind somit nicht mehr antragsberechtigt. Als neuer Fördergegenstand wird die nachträgliche Wärmedämmung vorhandener Hohlräume im Altbau mittels Einblasdämmung aufgenommen. Mit dem ebenfalls neuen Fördergegenstand „Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung“ wird die Realisierung innovativer Energieversorgungsstrukturen, insbesondere im Bereich Wärme, auf nachbarschaftlicher Ebene mit bis zu 8.000,- Euro unterstützt.

Im Förderschwerpunkt II „Beratung“ wird die bewährte und gut angenommene Energieberatung „Edewechter WärmeCheck“ um einen weiteren Beratungsbaustein ergänzt, der unter dem Titel „Edewechter SolarCheck“ einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema Solarenergie ohne eine mit der Beratung verbundene Vertriebsabsicht ermöglicht.

Der Förderschwerpunkt III nimmt erstmals die Themenfelder Klimaanpassung und Biodiversität in das Förderprogramm auf und setzt einen finanziellen Anreiz zur Installation von im Erdreich verbauten Zisternen zum Regenwasserrückhalt sowie zur Begrünung von Dachflächen.

 

Rückblick auf den Klimabonus 2023

Im Rahmen des Klimabonus 2023 wurden insgesamt 368 Anträge gestellt und rund 83.000,- Euro an Fördermitteln bewilligt. Durch die Förderung von 200 steckerfertigen Solaranlagen konnte in Summe ein Zubau von rund 120 kWp PV-Leistung erzielt- und damit ein Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbaren Stroms in Edewecht erzielt werden. Auch die Förderung von 124 Edewechter WärmeChecks zeigen den großen Bedarf an Beratung zur erforderlichen Reduzierung des Wärmebedarfes im Gebäudesektor. Die begünstigten Haushalte konnten mit Hilfe der Beratung einen fachlich fundierten Einstieg in die Möglichkeiten zur energetischen Modernisierung ihres Gebäudes und der Heizungstechnik erhalten.