Weitere Neuigkeiten

10.Januar.2025
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl
10.Januar.2025
Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung
20.Dezember.2024
Edewechter Klimabonus 2025 – Antragsstellung ab dem 03.02.2025 möglich. Virtuelle Ofenakademie startet ab sofort
19.Dezember.2024
Neue Hebesätze für die Grundsteuer
19.Dezember.2024
Satzung der Gemeinde Edewecht zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke

Anmeldung der Osterfeuer

Vielerorts sieht man bereits die Vorbereitungen auf das Abbrennen der Brauchtumsfeuer am Ostersamstag. Die Gemeinde Edewecht bittet alle Veranstalter daran zu denken, die Osterfeuer bis spätestens zum 08. März 2024 anzuzeigen.

Abgebrannt werden darf ein Osterfeuer, wenn es der Brauchtumspflege dient. Freiwillige Feuerwehren, Vereine, Nachbarschaften, Orts- und Straßengemeinschaften können ein Osterfeuer veranstalten, wenn das Brauchtum bereits seit Jahren durchgeführt wird und die Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Dabei gilt es bestimmte Sicherheitsabstände, insbesondere zu Gebäuden und Gehölzen, einzuhalten. Außerdem dürfen die Feuer nicht bei langanhaltender Trockenheit oder starkem Wind abgebrannt werden. Weitere Informationen sowie auch das Anmeldeformular sind auf unserer Homepage unter www.edewecht.de/rathaus-politik/online-dienste/formularcenter/ zu finden.

Für die Prüfung der Anzeige wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.