Weitere Neuigkeiten

20.Dezember.2024
Edewechter Klimabonus 2025 – Antragsstellung ab dem 03.02.2025 möglich. Virtuelle Ofenakademie startet ab sofort
19.Dezember.2024
Neue Hebesätze für die Grundsteuer
19.Dezember.2024
Satzung der Gemeinde Edewecht zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke
17.Dezember.2024
Rathaus auch am 27. Dezember geschlossen
17.Dezember.2024
8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung

Schlussfeststellung in der Flurbereinigung Tange

Das Flurbereinigungsverfahren Tange wird gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung durch die folgenden Feststellungen abgeschlossen:

  1. Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Tange, einschließlich der Nachträge 1 und 2, ist vollständig ausgeführt.
  2. Etwaige Ansprüche der Beteiligten, die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Tange zu berücksichtigen gewesen wären, bestehen nicht mehr.
  3. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Tange wird hiermit aufgelöst.

Begründung
Der Flurbereinigungsplan für das Verfahren Tange, einschließlich der Nachträge 1 und 2, ist in vollem Umfang umgesetzt. Das Eigentum an den neu gebildeten Grundstücken ist gemäß den Bestimmungen des Flurbereinigungsplans in der Fassung des Nachtrags 2 auf die dort bezeichneten Teilnehmer übergegangen. Das Liegenschaftskataster wurde entsprechend berichtigt und alle Anträge auf Grundbuchberichtigung sind ordnungsgemäß gestellt worden.

Da keinerlei Forderungen mehr gegenüber oder von der Teilnehmergemeinschaft bestehen, wird diese aufgelöst.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, sowie im Dienstgebäude Markt 15/16, 26122 Oldenburg, Widerspruch eingelegt werden.


Hinweis
Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die folgenden Unterlagen auf Dauer bei der Gemeinde Apen einsehen:

  • Eine Ausfertigung der Karte, die die neue Feldeinteilung nachweist.
  • Ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und 2 Teilnehmerverzeichnisse (alphabetisch und nach Ordnungsnummern)
  • Die Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge, die auf Dauer von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder andere öffentliche Bücher eingetragen wurden.
  • Eine Abschrift dieser Schlussfeststellung.

Im Auftrage

(Meiners)

Hinweis zur Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Abschrift dieser Schlussfeststellung jeweils ab dem 20.11.2024 im Internet in den elektronischen Amtsblättern der Gemeinden Apen www.apen.de, Edewecht www.edewecht.de, Barßel www.barssel.de, der Stadt Westerstede www.westerstede.de sowie ab dem 15.11.2024 in dem elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Leer www.landkreis-leer.de/amtsblatt veröffentlicht wird. Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.