Weitere Neuigkeiten

4.Juli.2025
Existenzgründerzuschuss für den Family-Market in Edewecht
4.Juli.2025
Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2023
27.Juni.2025
Rabatz & Rabauken Festival
24.Juni.2025
Öffentliche Sitzung des Rates
23.Juni.2025
Bebauungsplan Nr. 182, 1. Änderung „Erweiterung der Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes in Friedrichsfehn“

Neue Hebesätze für die Grundsteuer

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer folgende Hebesätze anzuwenden sind:

Grundsteuer A                 300 %                                 (vorher 335 %)

Grundsteuer B                 300 %                                 (vorher 335 %)

Diese Hebesätze stellen die aufkommensneutralen Hebesätze in Sinne des § 7 Abs. 1 NGrStG dar.

Die Gemeinde Edewecht weist darauf hin, dass es durch die Festsetzung der Hebesätze und durch die Neubewertung der Grundstücke zu Veränderungen bei der zu leistenden Grundsteuer kommt.

Wie diese Veränderungen zu bewerten sind, können Sie dem nachstehenden Informationsblatt des Finanzamtes Westerstede entnehmen.

Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Jedoch können wir Ihnen keine Fragen zur Bewertung Ihres Grundvermögens beantworten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Westerstede.