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39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 209 „Nördlich Starenweg“ in Süddorf mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO i.V.m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Süddorf“ einschließlich der 3. und 5. Änderung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat bereits in seiner Sitzung am 04.06.2024 die Durchführung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 209 „Nördlich Starenweg“ in Süddorf mit örtlichen Bauvorschriften i.V.m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Süddorf“ einschließlich der 3. und 5. Änderung beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse zu diesen Bauleitplanungen werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.12.2024 wurde nunmehr beschlossen, zu den Planungen auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Ziel der Planungen ist es im Ortsteil Süddorf den „Starenweg“ angrenzend an ein Wohngebiet nördlich des Küstenkanals und damit eine aktuell landwirtschaftlich genutzte Fläche zur Wohnbauentwicklung zu nutzen. Um die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen ist die Ausweisung eines „allgemeinen Wohngebiets“ erforderlich. Da zukünftig über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 209 hinaus keine Siedlungserweiterung erfolgen soll ist eine 39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchzuführen und der Bebauungsplan Nr. 5 in dem Bereich der 39. FNP-Änderung 2013 aufzuheben. Gleichzeitig ist für die Bauzeile entlang des Starenweges der Bebauungsplan Nr. 209 mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO neu aufzustellen.

Die Geltungsbereiche dieser Planungen ergeben sich aus den nachfolgenden Zeichnungen:

39. FNP Änderung 2013

Bebauungsplan Nr. 209 „Nördlich Starenweg“

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde Edewecht zu den oben genannten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen zur 39. Flächennutzungsplanänderung 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 209 „Nördlich Starenweg“ ab sofort bis einschließlich zum 21.02.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung    →    Planfälle) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

P. Knetemann
Bürgermeisterin