Aufgrund § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) werden für die am 13. September 2026 stattfindenden Kommunalwahlen (Kreiswahl und Gemeindewahlen) bekannt gemacht:
- Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter
a) in den Kreistag des Landkreises Ammerland 50 Abgeordnete
b) in den Gemeinderat der Gemeinde Apen 30 Ratsmitglieder
in den Gemeinderat der Gemeinde Bad Zwischenahn 36 Ratsmitglieder
in den Gemeinderat der Gemeinde Edewecht 34 Ratsmitglieder
in den Gemeinderat der Gemeinde Rastede 34 Ratsmitglieder
in den Stadtrat der Stadt Westerstede 34 Ratsmitglieder
in den Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede 32 Ratsmitglieder
- Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche (§ 7 NKWG)
a) für die Kreiswahl des Landkreises Ammerland 5 Wahlbereiche
Wahlbereich I: Gemeinden Apen und Wiefelstede
Wahlbereich II: Gemeinde Bad Zwischenahn
Wahlbereich III: Gemeinde Edewecht
Wahlbereich IV: Gemeinde Rastede
Wahlbereich V: Stadt Westerstede
b) für die Gemeindewahlen in den Gemeinden Apen, jeweils
Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede 1 Wahlbereich
sowie der Stadt Westerstede
- Einreichung der Wahlvorschläge (§ 21 NKWG und § 32 NKWO)
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von wahlberechtigten Einzelpersonen (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 20. Juli 2026, um 18.00 Uhr einzureichen, und zwar
a) für die Kreiswahl im Landkreis Ammerland bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Ammerland, Ammerlandallee 12,
26655 Westerstede,
b) für die Gemeindewahlen bei der jeweiligen Gemeindewahlleitung
der Gemeinde Apen, Hauptstraße 200, 26689 Apen,
der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn,
der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht,
der Gemeinde Rastede, Sophienstraße 27, 26180 Rastede,
der Stadt Westerstede, Am Markt 2, 26655 Westerstede,
der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede.
- Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der § 21 NKWG sowie § 32 NKWO entsprechen; sie sollen nach dem Muster der Anlage 5 (Gemeinde- und Kreiswahl) zu § 32 Absatz 1 NKWO eingereicht werden.
- Höchstzulässige Zahl der Bewerberinnen/der Bewerber auf den Wahlvorschlägen
(§ 21 Abs. 3 – 5 NKWG)
Ein Wahlvorschlag gilt für die Wahl im gesamten Wahlgebiet nur dann, wenn dieses einen einzigen Wahlbereich bildet. Ist das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt, so gilt der Wahlvorschlag nur für die Wahl in einem Wahlbereich.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf je Wahlbereich die folgende Anzahl von Wahlbewerberinnen/Wahlbewerbern nicht überschreiten:
- für die Kreiswahl im Landkreis Ammerland 13
- für die Gemeindewahl in der Gemeinde Apen 35
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Bad Zwischenahn 41
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Edewecht 39
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Rastede 39
für die Gemeindewahl in der Stadt Westerstede 39
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Wiefelstede 37
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.
- Unterschriften für Wahlvorschläge, Wahlanzeige
(§ 21 Abs. 9 und 10 NKWG, § 22 NKWG / § 32 NKWO)
Die Wahlvorschläge müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppen oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Außerdem muss jeder Wahlvorschlag
a) für die Kreiswahl im Landkreis Ammerland von mindestens 30
b) für die Gemeindewahl in der Gemeinde Apen von mindestens 20
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Bad Zwischenahn von mindestens 30
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Edewecht von mindestens 30
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Rastede von mindestens 30
für die Gemeindewahl in der Stadt Westerstede von mindestens 30
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Wiefelstede von mindestens 20
Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.
Bei folgenden Parteien und Wählergruppen genügt die Unterschrift des für das jeweilige Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Wahlberechtigten der Wählergruppe
a) für die Kreiswahl im Landkreis Ammerland CDU, SPD, GRÜNE,
UWG Ammerland, FDP, AfD,
Die Linke., FWG Wir Ammerländer,
FWG DIE ZWISCHENAHNER.
b) für die Gemeindewahl in der Gemeinde Apen UWG, SPD, CDU, GRÜNE,
Die Linke., FDP, AfD
c) für die Gemeindewahl in der Gemeinde Bad Zwischenahn CDU, SPD, GRÜNE, FDP,
Die Linke., AfD,
FWG DIE ZWISCHENAHNER,
Die PARTEI, ÖDP
d) für die Gemeindewahl in der Gemeinde Edewecht CDU, SPD, GRÜNE, FDP, UWG,
Die PARTEI, AfD, Die Linke.
e) für die Gemeindewahl in der Gemeinde Rastede CDU, SPD, GRÜNE, FDP, UWG,
Die Linke., AfD
f) für die Gemeindewahl in der Stadt Westerstede CDU, SPD, UWG, GRÜNE, FDP,
FWG Wir Ammerländer,
Die Linke., AfD
g) für die Gemeindewahl in der Gemeinde Wiefelstede CDU, SPD, GRÜNE, UWG, FDP, Die Linke., AfD
Bei einem Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers, die oder der am Tag der Bestimmung des Wahltages (25. Mai 2025) der Vertretung des Wahlgebietes angehört und den Sitz bei der letzten Wahl aufgrund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, genügt die Unterschrift der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers.
Parteien, die am 25. Mai 2025 (Tag der Bestimmung des Wahltages) im Niedersächsischen Landtag nicht mit mindestens einer Person oder im Bundestag nicht mit mindestens einer im Land Niedersachsen gewählten Person vertreten sind, die aufgrund eines Wahlvorschlags dieser Partei gewählt worden ist, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15. Juni 2026 dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms der Partei sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.
Westerstede, den 13. März 2026
Die Kreiswahlleiterin des Landkreises Ammerland
Frau Dagmar Flohr
Die Gemeinden/Gemeindewahlleitungen
Gemeinde Apen Gemeinde Bad Zwischenahn
Herr Henning Jürgens Herr Heinz de Boer
Gemeinde Edewecht Gemeinde Rastede
Herr Nico Pannemann Herr Lars Krause
Stadt Westerstede Gemeinde Wiefelstede
Frau Hilke Hinrichs Herr Jörg Pieper