Kommunalwahl am 13. September 2026
Wahlen sind eine wesentliche Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt oder indirekt Einfluss aus, vertritt seine eigenen Interessen und entscheidet über die Zusammensetzung der jeweiligen Volksvertretungen.
In regelmäßigen Abständen finden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag und zu den kommunalen Vertretungen statt. Auch die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten der Landkreise und Gemeinden werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Für jede dieser Wahlen gilt ein eigenes Wahlrecht, das heißt die Wahlen werden nach verschiedenen Wahlverfahren und Wahlsystemen durchgeführt.
Die Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages und des Gemeinderates) finden alle fünf Jahre statt. Die Wahl der Landrätin/des Landrates sowie der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet künftig alle 8 Jahre statt.
Wahl des Gemeinderates/Kreistages
Die aktuelle Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Ammerland und des Gemeinderates der Gemeinde Edewecht hat am 1. November 2021 begonnen und endet am 31. Oktober 2026.
Die Vertreterinnen und Vertreter werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen. Diese Stimmen können auf die unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise auf Gesamtlisten verteilt werden. Es können aber auch bis zu drei Stimmen derselben Bewerberin oder demselben Bewerber oder derselben Gesamtliste gegeben werden.
Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Landrätin/des Landrates
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister und die Landrätin/der Landrat wurde für fünf Jahre direkt von den Wahlberechtigten der Gemeinde/des Landkreises per Mehrheitswahl gewählt. Die aktuelle Wahlperiode endet am 31. Oktober 2026.
Ab der neuen Wahlperiode werden die Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in, Landrat/Landrätin) für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.
Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Diese mögliche Stichwahl wird am 27. September 2026 durchgeführt.
Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Erhält die vorgeschlagene Person nicht die nach Satz 1 erforderlichen Stimmen, so wird eine neue Direktwahl durchgeführt. Der Wahlausschuss stellt fest, ob die Person gewählt ist oder ob eine neue Direktwahl durchzuführen ist.
Wer darf wählen?
Am Wahltag darf nur wählen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (so genanntes aktives Wahlrecht):
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Kommune (Stichtag: 13. Juni 2026)
- kein Ausschluss vom Wahlrecht durch richterliche Entscheidung
- Eintragung im Wählerverzeichnis oder im Besitz eines Wahlscheines.
Das Wählerverzeichnis wird von der Gemeinde geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in der Gemeinde Edewecht (rechtzeitig) anzumelden!
Wo wird gewählt?
Die Gemeinde Edewecht bildet einen Wahlbereich und ist in 27 Wahlbezirke eingeteilt.
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlbezirk und Wahlraum Sie Ihr Wahlrecht ausüben können. Wer verhindert ist, den Wahlraum aufzusuchen, oder ohne Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Briefwahl - Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes, in diesem Fall bei der Gemeinde Edewecht
- persönlich oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Über die Homepage der Gemeinde können die Unterlagen online angefordert werden.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde Edewecht ab, so können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Dieses wird ab dem 17. August möglich sein. Dabei ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Sollten Sie noch Fragen zu der Kommunalwahl oder der Briefwahl haben, erreichen Sie das Wahlamt der Gemeinde Edewecht unter 04405 916-0 oder wahlen@edewecht.de.
Weitergehende Informationen finden Sie zudem auf der Homepage der Landeswahlleitung und auf der Seite der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung:
Kontaktdaten:
Gemeindewahlleiter
Nico Pannemann
Telefon: 04405 916-2370
E-Mail: pannemann@edewecht.de
Stellv. Gemeindewahlleiterin
Petra Bohlen
Telefon: 04405 916-2050
E-Mail: bohlen@edewecht.de
Briefwahl/Wahlhelfende:
Sarah Kruse/Joana Remmers
Telefon: 04405 916-1090 / -1141
E-Mail: wahlen@edewecht.de
Über den unteren Button gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Gemeinde Edewecht aus der Kommunalwahl 2021.