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Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen

 GEMEINSAME BEKANNTMACHUNG


Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 1: Umspannwerk (UW) Conneforde – Mast 46, Höhe Kayhauserfeld/Düwelhoopsmoor sowie Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung von Conneforde Mast 1 bis Mast 53

1. Aufgrund der SARS COV2-/COVID-19-Pandemie und den derzeit in Niedersachsen geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert haben, sowie auf Betroffene.

3. Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 16.12.2021 bis zum 07.01.2022 (einschließlich) zugangsgeschützt unter dem Titel 380-kV-Ltg CCM Abschnitt 1 UW Conneforde bis Mast 46auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten in anonymisierter Form bereitgestellt.

4. Der Zugangscode für den Zugang zur Online-Konsultation wird den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können den Zugangscode bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter poststelle@nlstbv.niedersachsen.de anfordern. Bei der Anforderung geben Sie bitte das folgende Aktenzeichen an:
4118-05020-83.

5. Den am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 07.01.2022 schriftlich (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover) oder elektronisch (poststelle@nlstbv.niedersachsen.de) zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

6. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede www.westerstede.de/rathaus-politik/aktuell/bekanntmachungen/, der Gemeinde Wiefelstede www.wiefelstede.de sowie der Gemeinde Edewecht https://edewecht.de/beitraege/bekanntmachungen eingesehen werden.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

Gemeinde Edewecht, 07.12.2021, Bürgermeisterin P. Knetemann
Stadt Westerstede, 07.12.2021, Bürgermeister M. Rösner
Gemeinde Wiefelstede, 07.12.2021, Bürgermeister J. Pieper