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Kleinkindbereich im Hallenbad vorübergehend geschlossen
9.Juli.2026
Edewecht tritt kräftig in die Pedale: Über 56.000 Kilometer beim STADTRADELN 2026
8.Juli.2026
60 Jahre im Dienst der Feuerwehr – Danke, Alfred Kruse!
7.Juli.2026
Rat fasst Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Baugesetzbuch (BauGB) Novelle 2025 – „Bauturbo“
3.Juli.2026
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Edewecht

Ab Freitag Wegfall der 3G-Regelung im Schwimmbad

Nach der am 04. März 2022 in Kraft tretenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, entfällt die 3G-Regelung in Schwimmbädern. Dies bedeutet, dass ab kommenden Freitag für den Besuch im Edewechter Hallenbad kein Impf-, Genesenen- oder tagesaktueller Testnachweis mehr nötig ist.

Beim Betreten und Verlassen des Bades hat jedoch auch weiterhin jeder Badegast eine Mund-Nasenmaske (FFP2, KN 95 oder ein gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen und vor dem Betätigen des Kassenautomates die Handdesinfektion zu benutzen. Die Mund-Nasenmaske ist auch auf dem Weg zur Umkleide und im Umkleide- und Sanitärbereich zu tragen.

Zum Zwecke einer möglichen Kontaktnachverfolgung werden alle Badegäste darum gebeten, sich vor dem Zutritt über den im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten QR-Code der Corona-Warn-App zu registrieren.