Weitere Neuigkeiten

10.Januar.2025
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl
10.Januar.2025
Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung
20.Dezember.2024
Edewechter Klimabonus 2025 – Antragsstellung ab dem 03.02.2025 möglich. Virtuelle Ofenakademie startet ab sofort
19.Dezember.2024
Neue Hebesätze für die Grundsteuer
19.Dezember.2024
Satzung der Gemeinde Edewecht zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke

Ab Freitag Wegfall der 3G-Regelung im Schwimmbad

Nach der am 04. März 2022 in Kraft tretenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, entfällt die 3G-Regelung in Schwimmbädern. Dies bedeutet, dass ab kommenden Freitag für den Besuch im Edewechter Hallenbad kein Impf-, Genesenen- oder tagesaktueller Testnachweis mehr nötig ist.

Beim Betreten und Verlassen des Bades hat jedoch auch weiterhin jeder Badegast eine Mund-Nasenmaske (FFP2, KN 95 oder ein gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen und vor dem Betätigen des Kassenautomates die Handdesinfektion zu benutzen. Die Mund-Nasenmaske ist auch auf dem Weg zur Umkleide und im Umkleide- und Sanitärbereich zu tragen.

Zum Zwecke einer möglichen Kontaktnachverfolgung werden alle Badegäste darum gebeten, sich vor dem Zutritt über den im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten QR-Code der Corona-Warn-App zu registrieren.