Nach der am 04. März 2022 in Kraft tretenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, entfällt die 3G-Regelung in Schwimmbädern. Dies bedeutet, dass ab kommenden Freitag für den Besuch im Edewechter Hallenbad kein Impf-, Genesenen- oder tagesaktueller Testnachweis mehr nötig ist.
Beim Betreten und Verlassen des Bades hat jedoch auch weiterhin jeder Badegast eine Mund-Nasenmaske (FFP2, KN 95 oder ein gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen und vor dem Betätigen des Kassenautomates die Handdesinfektion zu benutzen. Die Mund-Nasenmaske ist auch auf dem Weg zur Umkleide und im Umkleide- und Sanitärbereich zu tragen.
Zum Zwecke einer möglichen Kontaktnachverfolgung werden alle Badegäste darum gebeten, sich vor dem Zutritt über den im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten QR-Code der Corona-Warn-App zu registrieren.