Im Landkreis Cloppenburg wurde am 07. Februar 2026 in der Gemeinde Barßel der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) in einem Nutzgeflügelbestand amtlich festgestellt.
Aufgrund der räumlichen Nähe sind auch Teile des Landkreises Ammerland und damit Bereiche der Gemeinde Edewecht von den Schutzmaßnahmen betroffen.
Was bedeutet das konkret?
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest hat der Landkreis Ammerland eine sogenannte Anschluss-Sperrzone festgelegt. Diese gliedert sich in zwei Bereiche:
Anschluss-Schutzzone (3-km-Radius)
- Umfasst einen Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb
- Teile der Gemeinde Edewecht liegen innerhalb dieser Zone
- Hier gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
Anschluss-Überwachungszone (10-km-Radius)
- Umfasst einen Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand
- Betroffen sind Teile der Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht sowie die Stadt Westerstede
Wichtige Hinweise für Geflügelhalter
Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten in den genannten Zonen verbindliche Schutz- und Hygienemaßnahmen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Dazu können unter anderem Stallpflicht, Einschränkungen beim Transport von Tieren sowie Melde- und Dokumentationspflichten gehören.
Weitere Informationen & Karte
Der Landkreis Ammerland stellt auf seiner Homepage eine interaktive Karte zur Verfügung, aus der genau hervorgeht, welche Bereiche betroffen sind, sowie alle aktuellen Auflagen und Regelungen unter www.ammerland.de/gefluegelpest