Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 (ehem. LanWin1) und BalWin2 (ehem. LanWin3), die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten OffshoreNetzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten.
Die Gleichstromkabel unterqueren von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in
Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Um unsere Planungen für die genannten Vorhaben zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende
Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen biologische Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten. Dazu ist eine Inanspruchnahme der unten bezeichneten Flurstücke erforderlich.
Da sich die Kartierzeiträume an den verschiedenen Lebenszyklen der Flora und Fauna orientieren, wird sich der Kartierungszeitraum von März 2023 bis August 2024 (KW 13 2023 bis KW 34 2024) erstrecken. Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern
höchstens phasenweise und kurzzeitig.
Mit folgenden einzelnen Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht zwingend auf allen Grundstücken erfolgen, ist zu rechnen:
a. Kartierungen von Rastvögeln/Gastvögeln: Hierfür werden in der Zeit von August 2022 bis April 2023 (KW 34 bis KW 17) und von August 2023 bis August 2024 (KW 34 bis KW 17) alle 10 Tage Begehungen durchgeführt. Diese werden zum überwiegenden Teil von öffentlich zugänglichen Wegen zu Fuß und mit dem Auto durchgeführt. In Ausnahmefällen kann hier ein Betreten der entsprechenden Flurstücke notwendig sein.
b. Kartierungen von Brutvögeln: Diese werden in der Zeit von März bis Juli 2023 (KW 13 bis KW 27) und von März 2024 bis Juli 2024 (KW 13 bis KW 27) durchgeführt. Hierfür wird das Untersuchungsgebiet in zehn vollständigen Durchgängen kartiert (acht Tagdurchgänge, zwei Nachtdurchgänge) Um die Brutreviere der Brutvögel zu erfassen, werden die Flurstücke der Untersuchungsgebiete in einem Zeitraum ab Sonnenaufgang bis in die Vormittagsstunden bzw. in den Abend- und Nachtstunden zwischen Sonnenunter- und –aufgang betreten.
c. Kartierungen von Biotop- und FFH-Lebensraumtypen: Diese erfolgen in der Zeit von April bis August 2023
(KW 14 bis KW 34) und von April bis August 2024 (KW 14 bis KW 34). Die Flurstücke müssen für die Kartierungen des Untersuchungsgebietes betreten werden.
d. Kartierungen von Höhlenbäumen: Diese erfolgen in der Zeit von November 2023 bis März 2024 (KW 44 bis KW 13). Neben der Verortung der Höhlenbäume erfolgt eine Fotodokumentation. Die Maßnahmen sind in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
Mit den Maßnahmen wurde das Planungsbüro PUN GbR beauftragt. Der saisonale Start der jeweiligen Kartierungen kann sich je nach Großwetterlage des entsprechenden Jahres um einige Wochen vor oder hinter die oben angegebenen Zeiträume verschieben.
Die Berechtigung zur Durchführung von Vorarbeiten (z.B. Kartierungen) ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des EnergieWirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Vorhabenträgerin oder von ihr beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümerinnen und Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen von weiteren Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Fledermaushorchboxen, künstliche Reptilienverstecke) angebracht werden müssen.
Für Fragen steht Amprion gerne zur Verfügung:
Stefan Sennekamp
Projektsprecher Offshore
Tel.: 0231/5849 12922
E-Mail: stefan.sennekamp@amprion.ne