ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH EDEWECHT KORRIDOR B
Bekanntmachung der Amprion GmbH:
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen
Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind im geplanten Trassenverlauf des Projekts Korridor B Voruntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse und den Planungsraum zu erlangen.
Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten Flurstücksliste zu entnehmen. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle der hier beschriebenen Vorarbeiten auf jedem betroffenen Flurstück stattfinden.
VORARBEITEN
• Bodenuntersuchung: Ein bis zu 30 cm breites Gestänge wird mithilfe von Raupenfahrzeugen in bis zu 35 m Tiefe in den Untergrund gebohrt oder durch Rammschläge getrieben. Die benötigte Aufstellfläche beträgt ca. 8 x 4 m. Bei Verdachtsflächen erfolgt im Vorfeld der Bohruntersuchung eine Kampfmittelerkundung am geplanten Untersuchungspunkt.
• Bodenuntersuchung: Eine ca. 10 cm breite Sonde wird mithilfe von Handgeräten oder kleinen Raupenfahrzeugen bis in Tiefen von ca. 10 m in den Untergrund gebracht. Die Aufstellfläche beträgt ca. 3 x 3 m. Bei Verdachtsflächen erfolgt im Vorfeld der Bohruntersuchung eine Kampfmittelerkundung am geplanten Untersuchungspunkt.
• Minimal invasive Bodenuntersuchung: Ein Bohrstock wird mit einer Bohrtiefe von bis zu 2 m in der Regel händisch in den Boden getrieben. Zusätzlich können geophysikalische Messungen anhand von händisch eingeführten Bodensonden durchgeführt werden.
• Es wurden Bereiche identifiziert, in denen eine Überprüfung auf Kampfmittel erforderlich ist. Die Untersuchung erfolgt dabei überwiegend von der Oberfläche aus mittels Handgeräten. Bei Bedarf werden auch Bodenschichten unter dem Einsatz von Baggern abgetragen oder Bodenproben entnommen. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten anschließend gegebenenfalls mit Fahrzeugen durchgeführt.
• Vorhandene Bohrpunkte werden vereinzelt zu Grundwassermessstellen ausgebaut, um Proben aus dem Grundwasser zu entnehmen. Wir beabsichtigen die Messstelle erst im Rahmen der kommenden Bautätigkeit zurückzubauen. Das Rohr wird durch Metallgestänge (Anfahrschutz) geschützt und markiert.
Alle Untersuchungspunkte werden in der Regel mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt. Gegebenenfalls ist es zudem erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sogenanntes Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen.
Für die Durchführung der Arbeiten wird bei Bedarf im Vorfeld ein Freischnitt, im Umfang der für die Vorarbeit erforderlichen Fläche durchgeführt. Diese werden in der Regel mit üblichen landwirtschaftlichen Maschinen durchgeführt. Zum Schutz des Bodens können, in Abhängigkeit der Witterungs- und Bodenverhältnisse, mobile Baustraßen (in der Regel Lastverteilplatten aus Stahl) verlegt werden.
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese in der Regel von einem Bodenkundler begleitet. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Boden wieder verschlossen/rückverfüllt, sodass die Flächen wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. In der Regel sind die jeweiligen Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen. Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen und sonstigen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht. Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von
SEPTEMBER 2026 BIS NOVEMBER 2026
Sollten die geplanten Arbeiten über diesen Zeitraum hinaus gehen, beziehungsweise erst nach Ablauf des Zeitraums durchgeführt wer den können, wird dies in einer erneuten Ankündigung bekannt gemacht.
Mit den Arbeiten haben wir verschiedene Dienstleister beauftragt. Sie wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten verursachte Flur- und Aufwuchsschäden werden von unseren Dienstleistern in Abstimmung mit den Eigentümer*innen/Bewirtschafter*innen aufgenommen. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigen. Vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümern und gegebenenfalls Nutzungsberechtigte nach Möglichkeit über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, auf denen alle notwendigen Vorarbeiten bereits auf Grundlage einer vorherigen Ankündigung durchgeführt werden konnten, können diese Ankündigung als gegenstandlos betrachten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
FÜR FRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:
Sweco GmbH | Bremen
Telefon: 0421-2032717
Mobil: 0162-9699194
Die Bekanntmachung sowie eine vollständige Liste der betroffenen Flurstücke finden Sie auch nachfolgend online unter: amprion.net/Netzausbau/Vorarbeiten/ Bekanntmachungen/
LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH EDEWECHT
Nachfolgende Flurstücke sind von den Untersuchungen und ggf. Zuwegung betroffen:
Gemarkung Edewecht
Flur 031
Flurstücke: 135, 143, 144, 145, 146, 147, 152/2, 153/2, 160/2
Nachfolgende Flurstücke sind von einer Zuwegung betroffen:
Gemarkung Edewecht
Flur 031
Flurstücke: 135, 136, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 152/2, 153/2, 157/2, 157/3, 160/2, 165/1