Weitere Neuigkeiten

12.Februar.2026
Nutzerklima-Test 2026: Bürgerinnen und Bürger bewerten Nutzerfreundlichkeit digitaler Services in ihrer Gemeinde
9.Februar.2026
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest – Sperrzone betrifft Teile der Gemeinde Edewecht
9.Februar.2026
Änderung bei den Gebühren für den Personalausweis
6.Februar.2026
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
6.Februar.2026
Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht

Anmeldung der Osterfeuer

Vielerorts sieht man bereits die Vorbereitungen auf das Abbrennen der Brauchtumsfeuer am Ostersamstag. Die Gemeinde Edewecht bittet alle Veranstalter daran zu denken, die Osterfeuer bis spätestens zum 08. März 2024 anzuzeigen.

Abgebrannt werden darf ein Osterfeuer, wenn es der Brauchtumspflege dient. Freiwillige Feuerwehren, Vereine, Nachbarschaften, Orts- und Straßengemeinschaften können ein Osterfeuer veranstalten, wenn das Brauchtum bereits seit Jahren durchgeführt wird und die Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Dabei gilt es bestimmte Sicherheitsabstände, insbesondere zu Gebäuden und Gehölzen, einzuhalten. Außerdem dürfen die Feuer nicht bei langanhaltender Trockenheit oder starkem Wind abgebrannt werden. Weitere Informationen sowie auch das Anmeldeformular sind auf unserer Homepage unter www.edewecht.de/rathaus-politik/online-dienste/formularcenter/ zu finden.

Für die Prüfung der Anzeige wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.