Weitere Neuigkeiten

22.Januar.2025
Informationen zur Grundsteuerreform und zum Grundabgabenbescheid 2025
22.Januar.2025
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Sport- und Kulturausschusses
21.Januar.2025
39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 209 „Nördlich Starenweg“ in Süddorf mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO i.V.m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Süddorf“ einschließlich der 3. und 5. Änderung
17.Januar.2025
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
10.Januar.2025
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl

Anmeldung der Osterfeuer

Vielerorts sieht man bereits die Vorbereitungen auf das Abbrennen der Brauchtumsfeuer am Ostersamstag. Die Gemeinde Edewecht bittet alle Veranstalter daran zu denken, die Osterfeuer bis spätestens zum 08. März 2024 anzuzeigen.

Abgebrannt werden darf ein Osterfeuer, wenn es der Brauchtumspflege dient. Freiwillige Feuerwehren, Vereine, Nachbarschaften, Orts- und Straßengemeinschaften können ein Osterfeuer veranstalten, wenn das Brauchtum bereits seit Jahren durchgeführt wird und die Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Dabei gilt es bestimmte Sicherheitsabstände, insbesondere zu Gebäuden und Gehölzen, einzuhalten. Außerdem dürfen die Feuer nicht bei langanhaltender Trockenheit oder starkem Wind abgebrannt werden. Weitere Informationen sowie auch das Anmeldeformular sind auf unserer Homepage unter www.edewecht.de/rathaus-politik/online-dienste/formularcenter/ zu finden.

Für die Prüfung der Anzeige wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.