Weitere Neuigkeiten

4.Juli.2025
Existenzgründerzuschuss für den Family-Market in Edewecht
4.Juli.2025
Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2023
27.Juni.2025
Rabatz & Rabauken Festival
24.Juni.2025
Öffentliche Sitzung des Rates
23.Juni.2025
Bebauungsplan Nr. 182, 1. Änderung „Erweiterung der Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes in Friedrichsfehn“

Anmeldung der Osterfeuer

Vielerorts sieht man bereits die Vorbereitungen auf das Abbrennen der Brauchtumsfeuer am Ostersamstag. Die Gemeinde Edewecht bittet alle Veranstalter daran zu denken, die Osterfeuer bis spätestens zum 08. März 2024 anzuzeigen.

Abgebrannt werden darf ein Osterfeuer, wenn es der Brauchtumspflege dient. Freiwillige Feuerwehren, Vereine, Nachbarschaften, Orts- und Straßengemeinschaften können ein Osterfeuer veranstalten, wenn das Brauchtum bereits seit Jahren durchgeführt wird und die Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Dabei gilt es bestimmte Sicherheitsabstände, insbesondere zu Gebäuden und Gehölzen, einzuhalten. Außerdem dürfen die Feuer nicht bei langanhaltender Trockenheit oder starkem Wind abgebrannt werden. Weitere Informationen sowie auch das Anmeldeformular sind auf unserer Homepage unter www.edewecht.de/rathaus-politik/online-dienste/formularcenter/ zu finden.

Für die Prüfung der Anzeige wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.