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Anordnung zur Änderung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Edewecht“ und Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Dienstort Oldenburg hat mit Beschluss vom 13.01.2022 den freiwilligen Landtausch „Edewecht“, Gemeinde Edewecht, Landkreis Ammerland nach § 103 a des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), angeordnet.

Gemäß § 8 Abs. 1 des FlurbG wird hiermit die nachträgliche Änderung des Verfahrensgebietes wie folgt angeordnet:

Zu dem freiwilligen Landtauschverfahren „Edewecht“ wird das Flurstück 15/8 in der Flur 26 Gemarkung Edewecht zugezogen.
Durch diese Anordnung vergrößert sich das Gebiet des freiwilligen Landtausches um 0,0850 ha auf 5,9295 ha.

Begründung:
Die Zuziehung des Flurstückes führt zu einer Optimierung der Zielerreichung des Landtauschverfahrens.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte:
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten – beim ArL Weser – Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg bzw. Dienstgebäude Markt 15/16, 26122 Oldenburg anzumelden.

Diese Rechte sind auf Verlangen des ArL innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das ArL die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser – Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg bzw. Dienstgebäude Markt 15/16, 26122 Oldenburg schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese Anordnung auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Im Auftrage

(Oltmanns)

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

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