Weitere Neuigkeiten

30.Juni.2025
Zuschauerlink für die öffentliche Sitzung des Rates
27.Juni.2025
Rabatz & Rabauken Festival
24.Juni.2025
Öffentliche Sitzung des Rates
23.Juni.2025
Bebauungsplan Nr. 182, 1. Änderung „Erweiterung der Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes in Friedrichsfehn“
18.Juni.2025
Neue Solaranlage installiert – Die Grundschule Jeddeloh auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Gebäude

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte im freiwilligen Landtauschverfahren „Edewecht-Westerscheps“

Gemeinde Edewecht, Landkreis Ammerland

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat mit Beschluss vom 27.11.2023 das freiwillige Landtauschverfahren „Edewecht-Westerscheps“ nach § 103 a Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), in der zurzeit gültigen Fassung, angeordnet.

Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke:
Gemeinde Edewecht, Landkreis Ammerland
Gemarkung Edewecht        Flur 4              Flurstück 101/15 und
                                               Flur 33            Flurstück 16

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten bei dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in 26122 Oldenburg bzw. im Dienstgebäude Markt 15/16 in 26122 Oldenburg anzumelden.

Diese Rechte sind auf Verlangen des ArL Weser-Ems innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das ArL die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Im Auftrage
(Oltmanns)