Gemeinde Edewecht, Landkreis Ammerland
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat mit Beschluss vom 27.11.2023 das freiwillige Landtauschverfahren „Edewecht-Westerscheps“ nach § 103 a Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), in der zurzeit gültigen Fassung, angeordnet.
Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke:
Gemeinde Edewecht, Landkreis Ammerland
Gemarkung Edewecht Flur 4 Flurstück 101/15 und
Flur 33 Flurstück 16
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten bei dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in 26122 Oldenburg bzw. im Dienstgebäude Markt 15/16 in 26122 Oldenburg anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen des ArL Weser-Ems innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das ArL die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Im Auftrage
(Oltmanns)