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Auflösung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek

Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems
 

Auflösung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek wird hiermit gemäß § 153 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) aufgelöst.

Begründung
In der unanfechtbaren Schlussfeststellung für die Flurbereinigung Halsbek vom 21.08.2020 wurde festgestellt, dass die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek wegen bestehender Geldforderungen mit einigen Teilnehmern zunächst als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen bleibt. Nachdem diese Forderungen inzwischen vollständig erfüllt wurden, sind sämtliche Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen.

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek ist daher aufzulösen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg sowie im Dienstgebäude Markt 15/16, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Hinweis
Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Im Auftrage
(Budelmann)

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

Gemeinde Bad Zwischenahn          Gemeinde Bockhorn             Gemeinde Wiefelstede
Der Bürgermeister                             Der Bürgermeister                 Der Bürgermeister
Dierks                                                   Krettek                                    Pieper

Gemeinde Apen                                 Gemeinde Edewecht             Gemeinde Zetel                 Stadt Westerstede
Der Bürgermeister                             Die Bürgermeisterin               Der Bürgermeister            Der Bürgermeister
Huber                                                   Knetemann                             Lauxtemann                       Rösner

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.