hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der o.g. Bauleitplanung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte bereits am 12.07.2022. Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ basiert auf den Ergebnissen des Standortkonzeptes der Gemeinde Edewecht und erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ ist die Darstellung von sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie bei gleichzeitigem Ausschluss außerhalb der dargestellten sonstigen Sondergebiete gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes.
Der Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Edewecht und ergibt sich aus der nachstehenden Abbildung in der auch die Teilbereiche 1-13 im Überblick dargestellt sind.
Die konkrete Lage und Abgrenzung der Geltungsbereiche der Teilbereiche sind den nachstehenden Darstellungen zu entnehmen.
Mit den dargestellten Teilbereichen verfolgt die Gemeinde Edewecht das Ziel, die nach derzeitigem Stand erforderliche Raumsubstanz zu erfüllen. Das Beteiligungsverfahren soll daher auch dazu dienen, Erkenntnisse über die tatsächliche Eignung dieser Teilbereiche zu erlangen.
Als umweltbezogene Informationen liegen folgende Unterlagen vor:
- Begründung (Teil I) mit Umweltbericht (Teil II) und integriertem „Standortkonzept Windenergie“
Die zuvor genannten Unterlagen enthalten entsprechend des Verfahrensstandes folgende Arten umweltbezogener Informationen:
- Tiere, Pflanzen, biologische Fläche, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft
- Landschaftsbild
- Mensch, Kultur – und Sachgüter
sowie deren Wechselwirkungen untereinander.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) führt die Gemeinde Edewecht zu den oben genannten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu liegen die Vorentwurfsunterlagen zum „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ ab dem 22.11.2022 bis einschließlich zum 13.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.
Die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) eingesehen werden.
Neben der Einsichtnahme wird Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe einer Stellungnahme während des Beteiligungszeitraumes gegeben. Das Ergebnis der Stellungnahmen wird den Verfassern mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beabsichtigt die Gemeinde Edewecht außerdem am
Mittwoch, den 30.11.2022 im Feuerwehrgerätehaus Husbäke, Bachmannsweg 55, 26188 Edewecht
Dienstag, 06.12.2022 im Tanzzentrum, ehemals Gasthof Kreye, Jeddeloher Damm 7, 26188 Edewecht
sowie am
Donnerstag, 08.12.2022 im Heimatverein Westerscheps „Tollhus up’n Wurnbarg“, Wittenberger Straße 14, 26188 Edewecht
halbtägige Bürgerinformationstage in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu den Inhalten dieser Bauleitplanung durchzuführen. An diesen drei Tagen werden die Ziele und Zwecke der Planung zusätzlich jeweils vor Ort öffentlich dargelegt und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Diese ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 7 der Hauptsatzung für die Gemeinde Edewecht im elektronischen Amtsblatt für die Gemeinde Edewecht, sowie im Internet unter www.edewecht.de/beitraege/aktuell. In der Nordwest-Zeitung erfolgt daher lediglich eine Hinweisbekanntmachung.
Knetemann
Bürgermeisterin