Gewerk Küchenausstattung
Die Angebotsunterlagen können ab sofort bei der Gemeinde Edewecht schriftlich angefordert werden.
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Angabe „Neubau Küche und Umbau APH in Edewecht“ und des angebotenen Gewerkes (auf dem Umschlag deutlich lesbar) zum Eröffnungstermin vorliegen.
Alle Angebote müssen § 3 Abs. 1 (Tariftreueerklärung) und § 4 (Nachunternehmereinsatz) LVergabeG entsprechen.
Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A; Landkreis Ammerland -Kommunalaufsichtsbehörde-