Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 den Entwürfen der folgenden Bebauungspläne mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 1 und 3 NBauO, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden, zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu diesen Entwürfen beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung „Am Tannenkamp“ in Friedrichsfehn
Bebauungsplan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ in Friedrichsfehn
Bebauungsplan Nr. 2, 3. Änderung „Roggenkamp“ in Edewecht
Mit den Planungen sollen als Maßnahmen der Innenentwicklung im Geltungsbereich der Bebauungspläne eine nachbarschaftsverträgliche bauliche Nachverdichtung ermöglicht und planungsrechtlich umgesetzt werden.
Die Entwürfe dieser Bebauungspläne jeweils mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 1 und 3 BauGB werden samt den Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Zeit vom
8. Februar 2024 bis einschließlich zum 11. März 2024
im Internet unter unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen zu diesen Planungen im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, in dieser Zeit öffentlich aus und können dort während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Auf folgendes wird hingewiesen:
- Während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über das Portal zur Planungsbeteiligung unter edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass bei diesen Planungen von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da die Aufstellung dieser Bauleitpläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt.
Knetemann
Bürgermeisterin