In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.05.2025 wurde gleichzeitig beschlossen, zu den Planungen auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Ziel der Planungen ist die Modernisierung und Umstrukturierung des EDEKA Marktes durch eine Verkaufsflächenerweiterung von rund 500 m².
Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch entsprechende Anpassungen der Sondergebiets-Festsetzung erfolgen.
Hierfür ist der Bebauungsplan Nr. 182, 1. Änderung „Erweiterung der Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich dieser Planung ergibt sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde Edewecht zu der oben genannten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch, um über die Ziele und Zwecke der Planungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 182, 1. Änderung „Erweiterung der Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes“ ab sofort bis einschließlich zum 25.07.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 230 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
P. Knetemann
Bürgermeisterin