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Bebauungsplan Nr. 182, 1. Änderung „Erweiterung der Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes“ in Friedrichsfehn

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 18.11.2025 beschlossen, zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 182, 1. Änderung „EDEKA“ in Friedrichsfehn, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel der Planungen ist die Modernisierung und Umstrukturierung des EDEKA Marktes durch eine Verkaufsflächenerweiterung von rund 500 m². Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch entsprechende Anpassungen der Sondergebiets-Festsetzung erfolgen.

Der Geltungsbereich dieser Planung ergibt sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

Der Entwurf der oben genannten Planung wird zusammen mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe unten) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

19. Dezember 2025 bis einschließlich zum 23. Januar 2026

im Internet unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) veröffentlicht. Als zusätzliches Angebot liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, in dieser Zeit öffentlich aus und können dort während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden.

Auf folgendes wird hingewiesen:

  • Während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
  • Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über das Portal zur Planungsbeteiligung unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den Planungen liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor: Landkreis Ammerland (Hinweise zum Schallschutz, Erfordernis eines Umweltberichtes, Anforderungen an die Oberflächenentwässerung und zum Versiegelungsgrad)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (Hinweise zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung der noch bestehenden 220 kV-Freileitung)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hinweise zu Bodenbeschaffenheit und Baugrund)
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (Hinweise zu Versorgungsleitungen)
hanseWasser Bremen GmbH für die EWE Wasser GmbH (Hinweise zur Abwasserentsorgung)
TenneT TSO GmbH (Hinweise zum Leitungsschutzbereich und Baubeschränkungen)

Die vorgenannten Stellungnahmen beinhalten gleichzeitig umweltbezogene Informationen zu den dort genannten Themenbereichen.

An  weiteren umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Regionales Raumordnungsprogramm 1996, Landschaftsrahmenplan 2021, Flächennutzungsplan 2013 der Gemeinde Edewecht, Lärmschutzgutachten (immissionsschutzrechtliche Beurteilung Gewerbelärm und 220 kV-Leitung), Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern, Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung mit Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

Ferner werden Aussagen getroffen über Maßnahmen, die zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung sowie zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen erfolgen.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

Knetemann
Bürgermeisterin