Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinjehof“ 1. Änderung in Edewecht mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zu dieser Bauleitplanung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu diesem Entwurf beschlossen.
Ziel der Planung ist die Anpassung der derzeitigen Bebauungsmöglichkeiten, um eine Erhöhung des Potenzials zur Errichtung von Mehrparteienhäusern zu erreichen. Die Gemeinde beabsichtigt im westlichen Abschnitt des Bebauungsplangebiets Nr. 199 „Heinjehof“ neben Doppel- und Reihenhäusern auch Mehrfamilienhäuser planerisch zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinjehof“ 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 BauGB im Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
28. März 2025 bis einschließlich zum 30. April 2025
im Internet unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, in dieser Zeit öffentlich aus und können dort während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Auf folgendes wird hingewiesen:
- Während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über das Portal zur Planungsbeteiligung unter edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinjehof“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt.
Knetemann
Bürgermeisterin