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Bebauungsplan Nr. 203 „Grüner Anger“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften

In seiner Sitzung am 07.12.2021 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht beschlossen für den Bereich Brüderstraße/Blendermannsweg in Friedrichsfehn einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mit der Planung wird unter anderem die Entwicklung einer klimafreundlichen, PKW-freien Siedlung mit Gemeinschaftsnutzungen verfolgt. Zudem wird auf den übrigen Flächen ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Bei dem Planbereich handelt es sich um einen bisher noch nicht überplanten Bereich rückwärtig zu der Bebauung entlang der Kreisstraße K 139 „Brüderstraße“ sowie der Gemeindestraßen „Blendermannsweg“ bzw. Georg-Theilmann-Straße“. Gleichzeitig werden für den Änderungsbereich örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung der Gebäude, der Einfriedung und der nicht überbauten Flächen aufgestellt.
Das Plangebiet schließt sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an und grenzt gleichzeitig an eine Außenbereichsfläche. Mit dem Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern begründet, so dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a i.V.m. § 13 b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden soll.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

In seiner Sitzung am 04.10.2022 hat der Verwaltungsausschuss nunmehr beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 203 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 b BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung findet in der Zeit vom 18. Oktober 2022 bis einschließlich zum 18. November 2022 statt. Die Planunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Während der oben genannten Frist kann sich dort jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu der Planung äußern. Insbesondere können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über die Planung durch den Rat unberücksichtigt bleiben.

Da der Bebauungsplan Nr. 203 „Grüner Anger“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 b BauGB durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Planunterlagen können in der oben genannten Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) eingesehen werden.

 

Knetemann
Bürgermeisterin

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

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