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Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ in Friedrichsfehn (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB)

Die Gemeinde Edewecht beabsichtigt, im Bereich der Dorfstraße in Friedrichsfehn Maßnahmen der Innenentwicklung durchzuführen. Dafür soll der Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf Teilbereiche der Bebauungspläne 9 und 45 A beidseitig der Dorfstraße. Ziel der Planung ist neben der Anpassung der derzeitigen Bebauungsmöglichkeiten an die Anforderungen einer verträglichen Innenentwicklung im Sinne des Konzeptes zur Innenentwicklung für Friedrichsfehn auch die Sicherung erhaltungswürdiger und ortsbildprägender Grünstrukturen wie z. B. markanter Einzelbäume.

Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.03.2023, den Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ aufzustellen, wird hiermit bekannt gemacht.

Knetemann
Bürgermeisterin